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Klimaschutzpolitik

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Kyoto-Protokoll

Die internationale Klimaschutzpolitik liefert den regulatorischen Rahmen, die Ziele und die Instrumente für die Emissionsminderungsaktivitäten der UPM.

Das zentrale Politikinstrument zur Treibhausgasminderung ist das Kyoto-Protokoll, in dem sich die entwickelten Industrieländer dazu verpflichteten, ihre Emissionen um durchschnittlich 5.2% im Zeitraum von 2008 bis 2012 zu senken. Das Abkommen wurde am 11. Dezember 1997 auf dem UN-Klimagipfel in Kyoto (Japan) verabschiedet und trat im Februar 2005 nach der Ratifizierung durch die Russische Föderation in Kraft. Die USA, der weltweit größte Emittent von Treibhausgasen und bedeutendste Nutzer fossiler Brennstoffe, haben Kyoto-Protokoll bislang noch nicht ratifiziert.

Dennoch ist das Abkommen ein Meilenstein der internationalen Klimaschutzpolitik, weil es die Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (engl. United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) von 1992 konkretisiert und erstmals völkerrechtlich verbindliche Emissionsreduktionsziele für Industrieländer mit klaren Zeitvorgaben festlegt.

Die im Anhang A des Kyoto-Protokolls reglementierten Treibhausgase sind: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas, N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6). Zur Vereinfachung werden sog. CO2-Äquivalente (CO2e) als einheitlicher Referenzmaßstab zur Messung von Treibhausgas-Emissionen und –Reduktionen herangezogen.

Als geeignete Instrumente zur Emissionsminderung aller sechs im Kyotoprotokoll erfassten Treibhausgase, neben den als vorrangig betrachteten Einsparungen im eigenen Land, werden im Kyoto-Protokoll sog “flexible Mechanismen” beschrieben, die sowohl von Staaten als auch von Privaten zur Erfüllung ihrer Reduktionsverpflichtungen genutzt werden können. Dazu zählen insbesondere

  • der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM)
  • die Gemeinsame Projektumsetzung (Joint Implementation, JI)
  • der Emissionshandel.

Die gemeinsame Kernidee dieser drei marktbasierten Klimaschutzinstrumente zielt darauf ab, den weltweiten Treibhausgasausstoß insgesamt zu verringern und das zu möglichst geringen Kosten.

Das Kyoto-Protokoll wurde zwar auf dem 2011er UN-Klimagipfel in Durban verlängert, die Vereinbarung eines Nachfolgers durch die UNFCCC-Teilnehmerstaaten steht allerdings noch aus.

Clean Development Mechanism

Der Clean Development Mechanism (CDM) ist für die Klimaschutztätigkeit der UPM maßgeblich, denn die UPM entwickelt vorrangig CDM-Projekte.

CDM-Projekte werden gemeinsam von einem Industrieland mit Reduktionsverpflichtung und einem Entwicklungsland ohne Reduktionsverpflichtung durchgeführt. Die auf diese Weise eingesparten und zertifizierten Emissionseinheiten (Certified Emission Reductions, CERs) kann sich das Industrieland auf seinem “Emissionskonto” gutschreiben lassen.

Ziel des CDM ist es also nicht nur, die Emissionsminderungen möglichst kostengünstig zu erreichen, sondern auch, Entwicklungsländern durch Technologie- und Know-how-Transfer dabei zu helfen, selbst klimafreundliche Wirtschafts- und Energiesysteme aufzubauen und nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Außerdem erleichtert es der CDM den Industrieländern, ihren Anteil an den finanziellen Lasten der weltweiten Treibhausgaseinsparungen zu tragen, denn Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern sind meistens deutlich günstiger als in reifen Volkswirtschaften.

Alle CDM-Aktivitäten unterliegen der regulatorischen Kontrolle durch das CDM Executive Board (CDM EB) mit Sitz in Bonn, Deutschland. Zu den Aufgaben des CDM EB zählen die Genehmigung neuer Baseline-Methoden für geeignete Klimaschutzprojekte, die Akkreditierung von Designated Operational Entities (DOEs), die Projekte validieren und verifizieren, zudem die Registrierung von Projekten sowie die Ausschüttung von CERs. Das CDM EB berichtet an die Conference of the Parties (COP) der UNFCCC-Mitgliedstaaten, die sich jährlich trifft, um die Umsetzung und Weiterentwicklung der internationalen Klimaschutzpolitik zu gewährleisten.

CDM-Projektentwickler wie die UPM müssen für die Registrierung ihrer Projekte und den Erhalt von CERs einen streng reglementierten öffentlichen Verfahrensprozess erfolgreich durchlaufen. Dieser beinhaltet insbesondere

  • Anfertigung eines Project Design Document (PDD) nach den Vorgaben des CDM EB. Im PDD werden u.a. die erwarteten Emissionsminderungen gegenüber der Ausgangssituation auf der Grundlage einer bestimmten Baseline-Methodik berechnet, ein Monitoring-Plan für die Kontrolle der tatsächlichen Einsparungen über die gesamte Projektlaufzeit aufgestellt und ein Nachweis darüber erbracht, dass die Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zum Business-as-usual-Fall wirklich zusätzlich (additional) sind,
  • Validierung des PDD durch eine Designated Operational Entity, die bestätigt, dass das Projekt den CDM-Richtlinien genügt
  • Registrierung des Projekts durch das  CDM EB
  • Jährliche Verifizierung der Emissionsminderungen, ebenfalls durch eine akkreditierte Designated Operational Entity
  • Ausschüttung der CERs vom CDM-Registerkonto

Des Weiteren muss jedes CDM-Projekt einen Letter of Approval (LoA) der Designated National Authority (DNA) im Zielland (Host Country), in dem das Projekt realisiert wird, vorweisen. Die DNA stellt  in diesem Schreiben fest, dass das Projekt zur nachhaltigen Entwicklung des jeweiligen Landes beiträgt. Vor einer Registrierung muss das Projekt außerdem einen Teilnehmer eines Industriestaates (Annex I country) benennen und den LoA der DNA dieses Landes vorlegen.

Auf der Kyoto-Klimakonferenz von 2005 wurde außerdem der neue CDM-Projektansatz der Programmes of Activities (PoA) eingeführt. PoAs sind Sammel-Projekte, bei denen ein zentraler Koordinator (Programme Manager, Focal Point) eine Vielzahl von dezentralen Klimaschutzaktivitäten (CDM Programme Activities, CPAs) bündeln kann. Unter dem Dach eines PoA können mehrere Baseline- und Monitoring-Methoden zum Einsatz kommen. Dadurch wird es möglich, sowohl Vorhaben im Bereich Erneuerbarer Energien als auch Energieeffizienz-Maßnahmen in einem PoA zu integrieren.

Ein gutes Beispiel für ein großes PoA ist das Biogas Household PoA der UPM in China, das Mitte 2012 erfolgreich im Rahmen des CDM registriert wurde. Dieses PoA stattet über die gesamte Programmlaufzeit von 28 Jahren bis zu 1 Mio. arme Bauernhaushalte in der ländlichen chinesischen Provinz Sichuan mit kleinen robusten Biogasfermentern aus und vermeidet so enorme Mengen an Treibhausgasemissionen.

Mehr Informationen zu diesem PoA und anderen Projekten der UPM finden Sie in der Rubrik „Carbon Portfolio„.

Joint Implementation

Im Gegensatz zum CDM fallen unter Joint Implementation (JI) nur solche Klimaschutzprojekte, die partnerschaftlich zwischen zwei Industriestaaten durchgeführt werden, die sich jeweils im Rahmen des Kyoto-Protokolls auf ein Emissionsreduktionsziel verpflichtet haben.

Wenn also ein Industriestaat in einem anderen Industriestaat ein JI-Projekt durchführt bzw. finanziert, kann er sich die daraus resultierenden Emissionsminderungen in Form von Emission Reduction Units (ERUs) auf sein Reduktionsziel anrechnen lassen. Das ermöglicht es Ländern mit relativ hohen spezifischen Kosten für Treibhausgasminderungen, ihren Klimaschutzverpflichtungen durch Investitionen in Ländern mit leichter erzielbaren Einsparungen nachzukommen.

Der JI-Mechanismus ist projektbasiert und ähnelt in dieser Hinsicht den Umsetzungsverfahren des  Clean Development Mechanism. Das JI Supervisory Committee (JISC) wurde auf dem ersten Meeting of the Parties (MOP 1) der UNFCCC eingerichtet, welches im Dezember 2005 in Montreal stattfand. Das JISC ist verantwortlich für die regulatorische Kontrolle von JI-Projekten und traf sich erstmals im Februar 2006.

ERUs aus JI-Projekten werden durch die Regierungen von Annex I-Staaten ausgestellt, daher wird jede ERU mit einer gleichwertigen Assigned Amount Unit (AAU), der Einheit für Emissionsminderungen unter dem Kyoto-Protokoll, unterlegt. Darin besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen JI und CDM, weil ERUs im Gegensatz zu CERs kein zusätzliches Angebot von Emissionsrechten für den internationalen Emissionshandel darstellen.

Staaten, die zur Ausgabe von ERUs berechtigt sind, werden aufgrund bestimmter JISC-Kriterien in Track 1- und Track 2-Staaten unterteilt. ERUs aus Track 1-Staaten werden nach den internen Verfahren des jeweiligen Annex I-Staates vergeben, während Track 2-ERUs externen regulatorischen Vorgaben genügen müssen, die denjenigen des CDM ähneln.

Der JI-Markt hängt stark von Russland und den GUS-Staaten der ehemaligen UdSSR ab. Die sehr energie- und emissionsintensive Wirtschaftsstruktur dieser Länder macht sie sehr geeignet für JI-Projekte. Hinzu kommt, dass diese Staaten voraussichtlich über längere Zeit einen verkaufbaren Überschuss an AAUs haben werden, weil ihre Volkswirtschaften und Emissionen gegenüber dem Stand von 1990, dem Referenzjahr des Kyoto-Protokolls geschrumpft sind.

Die UPM ist bislang zwar nicht im Bereich Joint Implementation tätig, trotzdem sind künftig auch JI-Projekte denkbar, sofern das Risk/Return-Profil und die Klimaschutzeffekte unseren Anforderungen entsprechen.

Emissionshandel

Der im Kyoto-Protokoll vorgeschlagene Emissionshandel geht auf folgenden Ansatz der Umweltökonomie zurück: Die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen – sowohl für die Versorgung mit Gütern als auch für die Aufnahme der nicht benötigten Abfallprodukte – soll auch in Geldwerten ausgedrückt werden, damit Nutzen und Kosten des Umweltgebrauchs besser erfasst und über Märkte und Preise für Umweltgüter (Environmental Markets) verursachergerecht zugeordnet werden können. Auf diese Weise ist es der Umweltpolitik möglich, die Umweltnutzung gezielt zu steuern, indem man sie vergünstigt oder verteuert.

Der Ausstoß von Treibhausgasen stellt aus klimaschutzpolitischer Sicht einen solchen Verbrauch natürlicher Ressourcen dar. Wer klimaschädliche Treibhausgase ausstößt, muss im Emissionshandel über entsprechende Berechtigungen verfügen. Die Gesamtmenge an Berechtigungen ist hierbei begrenzt. Stehen dem Verursacher nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann er entweder seinen Ausstoß durch die Einführung klimafreundlicher Technologien verringern oder aber kostenpflichtig zusätzliche Berechtigungen erwerben. Ein Zukauf von Emissionsrechten bedeutet also, dass an anderer Stelle Treibhausgas vermindert wurde.

Es muss jedoch betont werden, dass Emissionshandelssysteme ihre Klimaschutzfunktionen nur dann erfüllen können, wenn sie so ausgestaltet und betrieben werden, dass stets ausreichend hohe Marktpreise für Emissionsrechte gewährleistet sind und zwar unabhängig von den jeweiligen Marktbedingungen, wie z. B. wirtschaftlichen Booms oder Rezessionen. Anderenfalls werden die finanziellen Anreize für Markteilnehmer nicht ausreichen, damit sie zügig und im gewünschten Ausmaß klimafreundliche Technologien und Energielösungen einführen.

Der Kyoto-Emissionshandel ist bislang auf die staatliche Ebene beschränkt. Allerdings können Emissionsrechte auch von Unternehmen gehandelt werden. Beide Marktsegmente werden in der Rubrik „Emissionsmärkte“ ausführlicher beschrieben.

Das Haushalts-Biogas-PoA

Aktuelle Neuigkeiten

  • UPMs Sichuan Haushaltsbiogas-PoA erhält 4. Ausschüttung und wird auf der kommenden Gold Standard Grow to Zero Conference präsentiertApril 16, 2018
  • UPMs Sichuan Haushaltsbiogas-Programm wird als erstes weltweit unter dem neuen Gold Standard für die Global Goals zertifiziertMärz 26, 2018
  • Rekordverkauf von CERs für UPMFebruar 5, 2018

Portfolio Highlights

  • Jiyuan Deponiegas CDM Projekt GasmotorenJiyuan Deponiegas CDM-ProjektCDM; 173.000 tCO2e
  • Richeast WWT Methane Recovery ProjektCDM; 710.000 tCO2e
  • Yunus Energy 50 MW Wind Farm ProjektCDM; 860.000 tCO2e

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